Das Schwergewicht der Arbeit der Schule liegt im Unterricht. Hausaufgaben ergänzen die Unterrichtsarbeit durch Verarbeitung und Vertiefung von Einsichten und durch Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Sie können auch zur Vorbereitung neuer Unterrichtsstoffe dienen, sofern die altersmäßigen Voraussetzungen und Befähigungen der Schülerinnen und Schüler dies zulassen.
Hausaufgaben sind bei der Leistungsbeurteilung angemessen zu berücksichtigen.
Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sollen dem Alter und dem Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler angepasst sein.
Hausaufgaben sollen so vorbereitet und gestellt werden, dass sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigt werden können.
Hausaufgaben sind in den Unterricht einzubeziehen und zumindest stichprobenweise regelmäßig zu überprüfen.
Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben, beispielsweise in der Form von Vokabelarbeiten, ist zulässig, wenn es sich auf die Hausaufgaben der letzten Unterrichtswoche bezieht, nicht länger als 15 Minuten dauert und nicht die Regel darstellt.
(Quelle: Hessisches Schulgesetz)
Folgende Arbeitszeiten für die täglichen Hausaufgaben sollten nicht überschritten werden:
Jahrgangsstufen 1 und 2: bis zu 30 Minuten
Jahrgangsstufen 3 und 4: bis zu 60 Minuten
Sollte Ihr Kind Schwierigkeiten bei den Hausaufgaben sowohl beim Umfang als auch bei den Inhalten haben, teilen Sie dies bitte dem jeweiligen Lehrer mit, damit dieser entsprechend darauf eingehen und gegensteuern kann.