Die Gesamtkonferenz ist Beschlussorgan einer Schule im Rahmen der ihr im Hessisches Schulgesetz übertragenen Aufgaben.
An der Gesamtkonferenz nehmen alle an der Schule tätigen Lehrkräfte und sozialpädagogischen MitarbeiterInnen teil. Lehrer im Vorbereitungsdienst sowie Mitglieder des Schulelternbeirats können an
der Gesamtkonferenz teilnehmen. Sie tagt mindestens einmal im Schuljahr.
(Quelle: Hessisches Schulgesetz)