Klassenelternbeirat

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Sie wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Elternteil als Klassenelternbeirat und einen Elternteil als Stellvertreterin oder Stellvertreter. Gewählt wird der Elternbeirat wenige Wochen nach Schuljahresbeginn. Der Klassenlehrer lädt zum ersten Elternabend des Schuljahres ein und die Elternschaft wählt zwei Vertreter aus ihrer Mitte. Die gewählten Elternvertreter bereiten zukünftige Elternabende vor und laden zu ihnen ein, sie wirken im Schulelternbeirat mit und treten generell als Vermittler zwischen den Eltern und der Schule auf. 

 

Elternsprecher sind das Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Für die Elternvertreter kann das bedeuteten, dass sie Gespräche mit Lehrern oder der Schulleitung führen sowie sich bei der Planung und Organisation von Schulfesten und anderen Veranstaltungen engagieren.

 

Außerdem kümmert er sich um Probleme, die Eltern aus der Klasse vorbringen und versucht diese zu klären. Des Weiteren werden die Elternvertreter durch die Schule über wesentliche Änderungen im Lehrplan, Neu-Anschaffungen von Unterrichtsmaterialien sowie grundsätzliche Veränderungen in der Unterrichtsarbeit informiert. Diese Informationen werden an die anderen Eltern weitergegeben und bei Bedarf diskutiert. 

 

(Quelle: Hessisches Schulgesetz)