Schulelternbeirat

Mitglieder des Schulelternbeirates sind die Klassenelternbeiräte. Er wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter und nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder (z.B. Kassenwart, Schriftführer). 

 

An den Sitzungen des Schulelternbeirates nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter teil. Weitere Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsichtsbehörde können teilnehmen.

 

Der Schulelternbeirat wird von der oder dem Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. 

 

Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus. Er ist anzuhören vor Entscheidungen der Schulkonferenz, bevor die Schulleiterin oder der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind, und vor der Auswahl von zugelassenen Schulbüchern und digitalen Lehrwerken.

 

Die oder der Vorsitzende, die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie drei weitere Angehörige des Schulelternbeirats können an der Gesamtkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen. 

 

(Quelle: Hessisches Schulgesetz)


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Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat wird von den Klassenelternbeiräten gewählt. 

 

Schulelternbeirat:

1. Vorsitzende: Frau Reiter

2. Vorsitzende: 

 


 

Termin der nächsten Elternbeiratssitzung:

 

Mittwoch, 06.03.2024 um 18.00 Uhr in der Schule